
Sauerland, 06.01.2012 11:01 Uhr
Mit 2012 wird auch die Beitragsbemessungsgrenze auf 45.900 € angehoben. Jeder Verdienst, der diesen Betrag übersteigt, fällt nicht in die Berechnung und bleibt davon befreit. Da sich der maximale Arbeitgeberzuschuss davon ableitet, sind diese Zahlen auch für Kunden der privaten Versicherer relevant.
Nach dem bekannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs, indem die Prämien für Krankenversicherungen nicht mehr aufgrund des Geschlechts unterschiedlich berechnet werden dürfen, ist seit 21.12.2011 von den heimischen Kranken-Versicherungsanbietern der sogenannte Unisex-Tarif zu veranschlagen. Dieser bloßen Vorgabe nach müsste die private Krankenversicherung für Frauen um einiges billiger werden und für Männer teurer – Insider der Materie gehen aber von einem Anstieg für beide Geschlechter aus.
Hierzulande herrscht eine unterschiedliche Behandlung gegenüber allen Selbständigen, die sich privat versichern. 2012 wurde sie um mehr als acht Euro angehoben. Vergleichsweise ergibt sich durch die Pflichtgrenze ein Nachteil bei einer privaten Krankenversicherung.
Auch die Versicherungspflichtgrenze, korrekt bezeichnet die Jahresarbeitsentgeltgrenze, stieg mit Jahreswechsel um einige hundert Euro auf die Summe von 50.850 € an. Ab diesem Einkommen ist man nicht mehr verpflichtet, bei der GKV versichert zu sein, sondern ist völlig frei in seiner Wahl. Alle selbständigen Beschäftigungsfelder sind von dieser Verpflichtung gänzlich ausgenommen.
Zwischen der GKV und der PKV bestehen gravierende Unterschiede: Die gesetzlich Krankenversicherten unterliegen dem Leistungsprinzip – die privaten Anbieter dürfen nach den für ihren Zweig üblichen Differenzierungen staffeln, die vor allem an den Risiken orientiert sind, welche statistisch ermittelt werden. So etwa nach Alter, Beruf und einigem mehr.
Dadurch kann Letzterer maßgeschneiderte Angebote legen, die mit den Vorgaben der GKV unvereinbar wären. Allerdings haben es Risikogruppen schwer, bei den Privaten günstige Tarife für sie vorzufinden. Gesetzliche Versicherer übernehmen die Kosten direkt, während die privaten Mitanbieter über den Kunden nur indirekt verrechnen, welche die Beträge vorschießen müssen. Der Kunde der GKV braucht sich nicht mit Verrechnung belasten.
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