Schmallenberg, 01.03.2007 10:21 Uhr (ric)
Schmallenberg/Winterberg. (SK)
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrung von Wald im Hoheitsgebiet des Forstamtes Schmallenberg wird aufgehoben.
Aus Gründen der Gefahrenwehr erlässt der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Forstamt Schmallenberg folgende Ordnungsbehördliche Verordnung für die Wälder in den Gebieten der Städte Schmallenberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg.
Das allgemeine Waldbetretungsrecht wird zur Gefahrenabwehr in Folge des Sturmes Kyrill eingeschränkt.
Verboten ist das Betreten der Waldbestände und der noch nicht frei geräumten Waldwege in den vom Windwurf betroffenen Gebieten zum Zwecke der Erholung.
Verboten ist auch das Betreten von frei geräumten Waldwegen zum Zwecke der Erholung, wenn dort Holz eingeschlagen und aufbereitet wird.
Freigeräumte Waldwege sowie von den zuständigen Stellen gekennzeichnete Umleitungen von Wanderwegen können auf eigene Gefahr zum Zwecke der Erholung betreten werden.
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