Arnsberg, 04.03.2007 00:00 Uhr (SK)
Arnsberg.
Durch unbekannte Täter wurden Freitagnacht insgesamt vier Gartenhäuser in einer Schrebergartenanlage in Arnsberg in Arnsberg in Brand gesetzt. Die Schrebergärten liegen in der Nähe des Bahnhofs. Zwei der angezündeten Gartenhäuser wurden erheblich beschädigt. Die Feuerwehr Arnsberg rückte aus und löschte die Brände. Der Sachschaden dürfte erheblich sein — steht aber noch nicht genau fest. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Sachdienliche Hinweise bitte an das Kriminalkommissariat Arnsberg, Tel. 02932/90200.
Hüsten. Ein 15-jähriger Rollerfahrer übersah Freitagnachmittag in der Heinrich-Lübke-Straße in Hüsten aus ungeklärten Gründen das Bremsmanöver des vorausfahrenden Pkw und prallte diesem ins Heck. Dabei zog sich der Rollerfahrer leichte Verletzungen zu. Weil am Unfallort unklar war, ob der Roller auf die zulässige Geschwindigkeit gedrosselt war, stellte die Polizei den Roller zwecks Überprüfung sicher.
Bracht.
Im Bereich einer Rechtskurve kam Freitagabend ein 27-Jähriger bei Bracht aufgrund von Straßenglätte und unangepasster Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn und prallte dort mit einem entgegen kommenden Pkw zusammen. Das Auto des Unfallverursachers fing nach dem Zusammenstoß Feuer und musste durch die alarmierte Feuerwehr gelöscht werden. Die beiden Insassen (34 Jahre) des anderen beteiligten Pkw erlitten leichte Verletzungen. Der Sachschaden beträgt etwa 5000 Euro.
Meschede.
Am Freitagmittag fiel der Polizei in Meschede im Dünnefeldweg ein Rollerfahrer auf, der an seinem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen führte. Dem Fahrer wurden deutliche Anhaltezeichen gegeben, denen dieser aber keine Beachtung schenkte. Vielmehr versuchte er durch vehementes Gasgeben der Kontrolle zu entkommen. Als er die Lindenstraße befuhr, nahm er die Straßenmitte ein, um der Polizei ein überholen unmöglich zu machen. Seine Flucht führte ihn dabei teilweise über Gehwege, entgegen einer Einbahnstraße und zum Schluss über eine Fußgängerbrücke, die seine Flucht zunächst mit scheinbarem Erfolg krönte. Der Roller wurde dabei mit einer Geschwindigkeit bis 50 km/h gefahren. Das Fahrverhalten wurde durch die Polizei fotografisch gesichert. Da es sich um einen "bekannten Kunden" handelte, konnte er an seiner Wohnanschrift schließlich angetroffen werden. Der 16-jährige gab seine Beteiligung im Beisein der Eltern sofort zu.
Der Sachverhalt wird zur Anzeige gebracht.
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