
Hochsauerland, 05.02.2012 02:15 Uhr
Die Fischerprüfungen für den ersten Fischereischein finden am 3. und 4. April statt. Der genaue Prüfungstermin wird den Teilnehmern mit der Zulassung zur Prüfung bekannt gegeben. Wer an der Prüfung interessiert ist, kann sich an das für seinen Wohnsitz zuständige Einwohnermeldeamt oder an die untere Fischereibehörde des Hochsauerlandkreises, Tel.: 02 91/94-13 67, wenden.
Nach dem 6. März können jedoch keine Anträge auf die Zulassung zur Fischereiprüfung mehr berücksichtigt werden. Die notwendigen Lehrgänge zur Vorbereitung werden von den örtlichen Angelsportvereinen angeboten.
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